Vermögen stiften – Spuren hinterlassen – Schritte des Lebens ermöglichen

Die Stiftung der Evangelisch-Freikirchlichen Beratungsstelle wurde im Jahre 2006 zur Förderung der Arbeit der Evangelisch-Freikirchlichen Beratungsstelle Hamburg e.V. (EFB) gegründet.

Aus ihren Erträgen unterstützt die Stiftung der EFB die Finanzierung der Beratungsstelle und deren Aufgaben:

Die Beratungsstelle ermöglicht, dass Menschen neue Schritte wagen, Weite finden und aufleben. Sie gibt Beratung und Hilfe in Ehe-, Partnerschafts-, Familien-, Erziehungs- und Lebensfragen durch therapeutische Fachkräfte und unterstützt präventive Angebote zur Stärkung von seelischer Gesundheit und sozialen Beziehungen.

Jede Person – gleich welchen Alters, Rasse oder Religion – ist in der Beratungsstelle mit ihrem Anliegen willkommen. Auch diejenigen mit geringem Einkommen, sollen Beratung in Anspruch nehmen können.

Aus diesem Grunde lässt die EFB keine Beratung an einem geringen Eigenbeitrag scheitern und ist dafür auf Spenden angewiesen.

Unser Anliegen

Stifter genießen über ihre Lebenszeit hinaus ein hohes Ansehen, weil sie ihr Vermögen für notwendige Anliegen unserer Gesellschaft zur Verfügung stellen. Die Stiftung der EFB lädt Sie ein, den Vermögensstock der Stiftung mit Ihrer Zustiftung aufzustocken und nachhaltige Spuren in der kirchlichen und gesellschaftlichen Öffentlichkeit zu hinterlassen. Werden Sie Teil einer Stiftergemeinschaft, erweitern Sie die Stifterliste der EFB-Stiftung (ab 5.000,- €) um Ihren Namen oder den Namen Ihres Unternehmens oder Ihrer Kirchengemeinde!

Gemeinnützig und steuerbefreit

Der Staat unterstützt unsere gemeinnützige Stiftung. Er gewährt denen, die uns Vermögen stiften oder spenden Steuervorteile in zum Teil erheblichem Umfang bei der Einkommenssteuer, der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer und der Erbschaftssteuer.

Testamentarisch verfügte Zuwendungen müssen sich nicht auf Bar- und Depotvermögen beschränken. Auch Immobilienvermögen oder Unternehmensbeteiligungen können Gegenstand einer Zustiftung sein.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen im Einzelnen:
Bei Spenden an die gemeinnützige EFB-Stiftung:

  • 20% des Gesamtbetrages der privaten Einkünfte können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden
  • 4‰ des Umsatzes zuzüglich der Löhne und Gehälter können zu Lasten des Gewinns als Spenden geltend gemacht werden
  • Nicht verbrauchtes Spendenvolumen kann unbegrenzt auf die Jahre vorgetragen werden.

Bei Zustiftungen in den Vermögensstock der gemeinnützigen EFB-Stiftung:

  • Bis zu 1.000.000,- € kann der Stifter geltend machen, der Ehepartner zusätzlich in gleicher Höhe aus dem eigenen Vermögen.
  • Der Abzugsbetrag von Zustiftungen kann nach freiem Belieben auf das Jahr der Zustiftung und die folgenden 9 Jahre verteilt werden, wie es für den Stifter am günstigsten ist.
  • Der Steuervorteil der Zustiftung erneuert sich nach 10 Jahren.

Bei Erbschaften an die gemeinnützige EFB-Stiftung

  • Befreiung von der Erbschaftssteuer in vollem Umfang bei Zuwendung von Todes wegen.
  • Steuerfreiheit bei Weitergabe einer Schenkung oder eines Erbes innerhalb von 24 Monaten an die gemeinnützige EFB-Stiftung.
  • Testamentarisch verfügte Zuwendungen müssen sich nicht auf Bar- und Depotvermögen beschränken. Auch Immobilienvermögen oder Unternehmensbeteiligungen können Gegenstand einer Erbschaft sein.

Kontakt:

Wenn Sie mehr über die Stiftung und die Beratungsstelle wissen möchten oder Beratung in Finanz- oder Erbschaftsfragen wünschen, wenden Sie sich gerne an den Geschäftsführer der EFB (040 414 666 25). Für steuerliche Fragen können wir bei Bedarf einen kompetenten Steuerberater vermitteln.

Anschrift:
Stiftung Evangelisch-Freikirchliche Beratungsstelle
Suttnerstr. 18
22765 Hamburg
Tel. 040 41466625
stiftung@efb-hamburg.de
www.efb-hamburg.de

Vorstand:
Dr. Tilman Schreiber, 1. Vorsitzender
Olaf Jahn, 2. Vorsitzender

Bankverbindung der Stiftung:
Stiftung EFB-Hamburg
Spar- und Kreditbank EFG
IBAN: DE80 5009 2100 0001 3390 01
BIC:   GENODE51BH2
(Bitte vermerken Sie bei Verwendungszweck, ob es sich um eine Spende oder eine Zustiftung handelt, und geben Sie ihre Adresse für die Spendenbestätigung an).

Steuernummer:
17/417/01762  – Freistellungsbescheid vom 02.06.2015