Unser Selbstverständnis und unsere Konzeption

Die Evangelisch-Freikirchliche Beratungsstelle (EFB) wurde am 15. Juni 1994 in Hamburg gegründet. Die Rechtsform der EFB ist die eines eingetragenen Vereins. Dieser besteht aus Einzelpersonen, Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinden, dem Diakoniewerk Tabea e.V. und dem Albertinen-Diakoniewerk e.V..

Der Verein ist ein Werk im Status der Bekenntnisgemeinschaft mit dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R., Bad Homburg v.d.H.. Der Verein ist Mitglied des Diakonischen Werkes Hamburg. Darüber hinaus besteht eine Mitgliedschaft in der Evangelischen Konferenz für Familien- und Lebensberatung (EKFuL) und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung (DAJEB).

Die Finanzierung der Einrichtung setzt sich zusammen aus Vereinsbeiträgen der Mitglieder, Spenden und Kostenbeteiligungen der Klienten, die sich nach den sozialen Situationen der Betroffenen richten. Die Einrichtung erhält keine öffentlichen Zuwendungen. In 2001 erhielt die Beratungsstelle das Spendensiegel des Hamburger Spendenparlaments. Der Aufbau eines zweiten Standortes in Altona von 2006-2008 und die Einrichtung der neuen Räume in der Grindelallee in 2007 wurden von der Glücksspirale gefördert.

Die Beratungsstelle (EFB) steht jedem offen. In der Beratung wird kein Unterschied gemacht zwischen Bekenntnis, sozialem Stand, politischen und weltanschaulichen Überzeugungen.

Die EFB ist Ausdrucksform der diakonischen und seelsorgerlichen Verantwortung der christlichen Kirche. Der Zweck der Einrichtung ist es, Menschen, die auf Grund ihrer seelischen Verfassung auf die Hilfe anderer angewiesen sind, in Ehe-, Partnerschafts-, Familien-, Erziehungs- und Lebensfragen beratend zu begleiten. Dies geschieht durch beratende und therapeutische Gespräche von Fachkräften, die unter Supervision arbeiten, sowie durch prophylaktische Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation mit anderen Fachkräften und Institutionen. Die Beratungsarbeit erfolgt gemäß den Leitlinien der EKFuL „Psychologische Beratung in der Kirche“ von 1999.

Entwicklung des Beratungsangebotes:

  • Seit 1997 besteht das Angebot der Beratung in rechtlichen Fragen durch einen Juristen (vornehmlich Familienrecht).
  • Seit 2002 bietet die EFB auch Supervison, Coaching und Organisationsberatung für soziale Einrichtungen sowie Gemeindeberatung für Kirchengemeinden an.
  • Seit 2014 bietet die EFB vom Jugendamt finanzierte Hilfen zur Erziehung/Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII an.

Vollständige Gesamtkonzeption der EFB als PDF